Bestattung

In der Bestattung auf dem kirchlichen Friedhof und anschließend in der St. Georgskirche wird der oder die Verstorbene/n der Obhut des allmächtigen und barmherzigen Gottes anbefohlen. Das geschieht im Vertrauen darauf, dass getauften Christinnen und Christen das ewige Leben im Reich Gottes verheißen ist.

Eine kirchliche Bestattung wird in der Regel bei verstorbenen Gliedern der Kirchengemeinde vollzogen. Zuständig für die kirchliche Bestattung von Gemeindegliedern ist der Ortspfarrer, also Pfarrer Bernhard Stengel (Tel.: 0177 542 17 62 ). Wenn Sie eine/n andere/r Pfarrer/in für die von Ihnen gewünschte kirchliche Bestattung wünschen, teilen Sie das bitte mit.

Für die Verwaltung des kirchlichen Friedhofs ist Pfarrsekretärin Brigitte Rühl zuständig (09122-3472). Mit Frau Rühl können Sie zur Bürozeit (Montag 16 bis 18 Uhr) alle Fragen zu Ihrem Erd- oder Urnengrab klären.

Bekanntmachung

Der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Regelsbach gibt bekannt, dass mit Wirkung vom 1. Juli 2021 die 

geändert werden.
Die Neufassungen wurden mit Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenstelle in Ansbach vom 11.03.2016, Az. 68/20, 68/52, kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Neufassungen der Friedhofsordnung, der Grabmal- und Bepflanzungsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegen ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt zu den Öffnungszeiten am Montag und Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr auf.

Auf dem kirchlichen Friedhof dürfen natürlich auch Verstorbene aus den Ortsteilen Hengdorf, Kleinweismannsdorf, Leitelshof, Regelsbach und Zwieselhof bestattet werden, die nicht der Kirchengemeinde angehören.

 

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